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       DRG-Helpdesk-AGB 

         

         Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des DRG-Helpdesks

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des DRG-Helpdesk der TeleCare AG als verbindlich und zwar auch dann, wenn die TeleCare AG bei Einzelanfragen nicht nochmals auf sie hinweist. Soweit nicht schriftlich eine abweichende Regelung vereinbart wurde, werden die Leistungen gegenüber dem Auftraggeber auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht.

 § 1            Dienstleistung

 Es wird Hilfestellung zu DRG-Kodierung und Abrechnungsfragen gegeben. Jeder Auftrag durchläuft 3 Phasen

·          Der Auftraggeber stellt seine Anfrage schriftlich per E-Mail oder Fax an den DRG-Helpdesk. Er stellt sicher, dass der Datenschutz gewahrt bleibt (Schwärzung des Namens).

·          Die Bearbeitung der Anfrage durch Mitarbeiter des DRG-Helpdesk (ggf. Rückfragen und Beantwortung) erfolgt im Regelfall werktags binnen 48 Stunden. Die Rückantwort erfolgt schriftlich per E-Mail und ggf. per Fax.

Nach Sichtung der Rückantwort durch den Auftraggeber können ggf. schriftliche Rückfragen gestellt werde

§ 2       Zugang und Erreichbarkeit

Der Auftraggeber erhält eine Kundennummer. Die Kundenummer ist im gesamten Schriftverkehr immer anzugeben. Die Anfragen können 24 Stunden am Tag gestellt werden. Die TeleCare AG behält sich das Recht vor, diese Verfügbarkeitszeiten einzuschränken oder aus technischen Gründen vorübergehend auszusetzen.

Im Falle eines Fehlers, Irrtums, Unterbrechung, Ausfall bzw. einer Lückenhaftigkeit etc. der Dienste ist die Haftung der TeleCare AG in jedem Fall auf diejenigen Gebühren beschränkt, die sie für die Nutzung des DRG-Helpdesk erhebt. Ansprüche dieser Art sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach dem angeblichen Auftreten des Fehlers etc. schriftlich anzumelden.

§ 3       ABO-Vereinbarung

Gegen eine Pauschalhonorar in Höhe von 495,00 € zzgl. MWSt. erhält der Auftraggeber einen 12er-Anfragenblock. Hierfür ist der Auftraggeber berechtigt, 12 Anfragen in einem Gültigkeitszeitraum von 6 Monaten zu stellen. Das Pauschalhonorar wird von der TeleCare AG im Voraus in Rechnung gestellt. Alle Zahlungen haben in Euro zu erfolgen und sind, ohne Abzug, nach Erhalt der Rechnung fällig. Das Abo-012 erlischt nach Nutzung der 12 Anfragen bzw. nach 6 Monaten. Eine Rückerstattung nicht erfolgter Anfragen ist ausgeschlossen.

§ 4            Jahresvertrag

Zwischen dem Auftraggeber und der TeleCare AG wird ein Jahresvertrag geschlossen, dessen Laufzeit mit Vertragsbeginn beginnt. Vorteil dieses Vertrages ist ein kostengünstigeres Preis-Leistungsverhältnis, welches durch die Kontinuität der Kundenbeziehung angeboten werden kann: Für eine monatliche Nutzungsgebühr von 200,00 € zzgl. MWSt. können bis zu sechs Anfragen monatlich  gestellt werden. Eine Übertragung nicht genutzter „Anfrageguthaben“ in den/die Folgemonate ist nicht möglich. Ab der 7. Anfrage im Monat berechnen wir ein Honorar in Höhe von 45,00 € zzgl. MWSt. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien unter Ein­be­haltung der Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragsfrist schriftlich gekündigt wird. Das Jahreshonorar wird bei Vertragsbeginn in Rechnung gestellt. Zusatzhonorare des abgelaufenen Monats werden im Folgemonat gesondert in der Rechnung gestellt. Alle Zahlungen haben in Euro zu erfolgen und sind, ohne Abzug, nach Erhalt der Rechnung fällig.

§ 5            Pflichten des Auftragnehmers

Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind von diesem darin zu unterrichten, dass sie für den Schutz der ihm mitgeteilten und zugeteilten Kundennummer verantwortlich sind. Die TeleCare AG haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch Missbrauch entsteht. Dies gilt auch für Anfragen per Fax, die unter der Nennung der Kundennummer erfolgen. Die TeleCare AG prüft nicht, ob der Fax-Verfasser berechtigt ist, eine Anfrage zu stellen.

Dem Auftraggeber wird empfohlen, Berechtigte Personen namentlich zu benennen

§ 6            Mängelbeseitigung

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel (Nachbesserung). Er kann die Herabsetzung der ver­einbarten Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages nur bei Fehlschlägen der Nachbesserung verlangen.

Beanstandungen sind vom Auftraggeber möglichst unverzüglich nach dem Bekannt werden des Grundes der Beanstandung geltend zu machen. Alle Gewährleistungsansprüche des Auf­traggebers sind unmittelbar geltend zu machen.

§ 7       Haftung und Gewährleistung

Sofern die TeleCare AG ihren vertraglich zugesicherten Leistungen nicht nachkommt, erstattet sie dem Auf­trag­­nehmer für jeden nicht bearbeiteten Fall 40,00 €, maximal jedoch die Höhe des Abo- bzw. Jahresvertrages. Verzug tritt ein, wenn seit der Leistungsanforderung durch den Auftragnehmer eine Woche (Werktage) vergangen ist, ohne das die TeleCare AG die Leistung erbracht hat bzw. eine Rückmeldung gegeben hat, dass die Leistungserbringung nicht fristgerecht erbracht werden kann. Dem Auftraggeber steht es in diesem Fall frei den konkreten Auftrag zu stornieren. Die TeleCare AG schreibt dann den Auftrag gut.

Die Empfehlungen der TeleCare AG werden nach bestem Wissen und Gewissen gegeben. Sie kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der von ihr erteilten Auskünfte bieten. Im übrigen sind Schadens­er­satz­an­sprüche jeglicher Art ausgeschlossen, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter der TeleCare AG  oder ihrer Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, oder der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht ) Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Die TeleCare AG haftet der Höhe nach grundsätzlich nur auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens, maximal bis zu € 1.000 pro Schadensfall.

Alle vertraglichen Ansprüche gegen die TeleCare AG einschließlich der Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung (Mangelfolgeschäden) und aus Verschulden bei Vertragsabschluß verjähren nach sechs Monaten ab dem Vorfall.

§ 8  Weitergabeverbot

Eine Abtretung der Vertragsvereinbarung an Dritte ist nicht gestattet. Im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes gegen dieses Weitergabeverbot wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 € pro Fall verhängt.

§ 9 Geheimhaltung

Die TeleCare AG verpflichtet sich, vertrauliche Daten und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind oder auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind, soweit diese im Rahmen dieses Vertrages bekannt werden, während der Dauer dieses Vertrages und nach dessen Beendigung geheim zu halten. Gleiches gilt für personenbezogenen Daten, die unter die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes fallen. Die TeleCare AG wird die zur Erfüllung des Vertrages eingesetzten Personen entsprechend unterweisen und zur Geheimhaltung schriftlich verpflichten. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV). Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG, TKG, TDSV und TDDSG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, soweit dies erforderlich ist zur Begründung und Gestaltung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten), zur Erbringung der Telekommunikations-Dienstleistungen (Verbindungsdaten), sowie deren Abrechnung (Abrechnungsdaten).

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

 
 

 

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