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International Quality Indicator Project (IQIP) für Krankenhäuser |
DRG-Helpdesk-AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für die Nutzung des DRG-Helpdesks Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die
Nutzung des DRG-Helpdesk der TeleCare AG als verbindlich und
zwar auch dann, wenn die TeleCare AG bei Einzelanfragen
nicht nochmals auf sie hinweist. Soweit nicht schriftlich
eine abweichende Regelung vereinbart wurde, werden die
Leistungen gegenüber dem Auftraggeber auf der Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen erbracht. § 1
Dienstleistung Es
wird Hilfestellung zu DRG-Kodierung und Abrechnungsfragen
gegeben. Jeder Auftrag durchläuft 3 Phasen ·
Der
Auftraggeber stellt seine Anfrage schriftlich per E-Mail oder
Fax an den DRG-Helpdesk. Er stellt sicher, dass der Datenschutz
gewahrt bleibt (Schwärzung des Namens). ·
Die
Bearbeitung der Anfrage durch Mitarbeiter des DRG-Helpdesk (ggf.
Rückfragen und Beantwortung) erfolgt im Regelfall werktags
binnen 48 Stunden. Die Rückantwort erfolgt schriftlich per
E-Mail und ggf. per Fax.
§ 2
Zugang und Erreichbarkeit Der
Auftraggeber erhält eine Kundennummer. Die Kundenummer ist im
gesamten Schriftverkehr immer anzugeben. Die Anfragen können 24
Stunden am Tag gestellt werden. Die TeleCare AG behält sich das
Recht vor, diese Verfügbarkeitszeiten einzuschränken oder aus
technischen Gründen vorübergehend auszusetzen. § 3
ABO-Vereinbarung Gegen eine Pauschalhonorar in Höhe von 495,00 € zzgl. MWSt. erhält der Auftraggeber einen 12er-Anfragenblock. Hierfür ist der Auftraggeber berechtigt, 12 Anfragen in einem Gültigkeitszeitraum von 6 Monaten zu stellen. Das Pauschalhonorar wird von der TeleCare AG im Voraus in Rechnung gestellt. Alle Zahlungen haben in Euro zu erfolgen und sind, ohne Abzug, nach Erhalt der Rechnung fällig. Das Abo-012 erlischt nach Nutzung der 12 Anfragen bzw. nach 6 Monaten. Eine Rückerstattung nicht erfolgter Anfragen ist ausgeschlossen. § 4
Jahresvertrag Zwischen dem Auftraggeber und der TeleCare AG wird ein Jahresvertrag geschlossen, dessen Laufzeit mit Vertragsbeginn beginnt. Vorteil dieses Vertrages ist ein kostengünstigeres Preis-Leistungsverhältnis, welches durch die Kontinuität der Kundenbeziehung angeboten werden kann: Für eine monatliche Nutzungsgebühr von 200,00 € zzgl. MWSt. können bis zu sechs Anfragen monatlich gestellt werden. Eine Übertragung nicht genutzter „Anfrageguthaben“ in den/die Folgemonate ist nicht möglich. Ab der 7. Anfrage im Monat berechnen wir ein Honorar in Höhe von 45,00 € zzgl. MWSt. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien unter Einbehaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragsfrist schriftlich gekündigt wird. Das Jahreshonorar wird bei Vertragsbeginn in Rechnung gestellt. Zusatzhonorare des abgelaufenen Monats werden im Folgemonat gesondert in der Rechnung gestellt. Alle Zahlungen haben in Euro zu erfolgen und sind, ohne Abzug, nach Erhalt der Rechnung fällig. § 5
Pflichten des Auftragnehmers Die
Mitarbeiter des Auftraggebers sind von diesem darin zu
unterrichten, dass sie für den Schutz der ihm mitgeteilten und
zugeteilten Kundennummer verantwortlich sind. Die TeleCare AG
haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch
Missbrauch entsteht. Dies gilt auch für Anfragen per Fax, die
unter der Nennung der Kundennummer erfolgen. Die TeleCare AG prüft
nicht, ob der Fax-Verfasser berechtigt ist, eine Anfrage zu
stellen. § 6
Mängelbeseitigung Der
Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel
(Nachbesserung). Er kann die Herabsetzung der vereinbarten
Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages nur bei
Fehlschlägen der Nachbesserung verlangen. §
7
Haftung und Gewährleistung Sofern die TeleCare AG
ihren vertraglich zugesicherten Leistungen nicht nachkommt,
erstattet sie dem Auftragnehmer für jeden nicht
bearbeiteten Fall 40,00 €, maximal jedoch die Höhe des Abo-
bzw. Jahresvertrages. Verzug tritt ein, wenn seit der
Leistungsanforderung durch den Auftragnehmer eine Woche
(Werktage) vergangen ist, ohne das die TeleCare AG die Leistung
erbracht hat bzw. eine Rückmeldung gegeben hat, dass die
Leistungserbringung nicht fristgerecht erbracht werden kann. Dem
Auftraggeber steht es in diesem Fall frei den konkreten Auftrag
zu stornieren. Die TeleCare AG schreibt dann den Auftrag gut. Die
Empfehlungen der TeleCare AG werden nach bestem Wissen und
Gewissen gegeben. Sie kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit
der von ihr erteilten Auskünfte bieten. Im übrigen sind
Schadensersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen,
es sei denn, die gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter der
TeleCare AG
oder ihrer Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder
grob fahrlässig gehandelt, oder der Schaden beruht auf der
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog.
Kardinalspflicht ) Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer
Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist
die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden
begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise
vorhersehbar waren. Die TeleCare AG haftet der Höhe nach grundsätzlich nur auf Ersatz des
typischerweise vorhersehbaren Schadens, maximal bis zu € 1.000
pro Schadensfall.
§
8 Weitergabeverbot Eine
Abtretung der Vertragsvereinbarung an Dritte ist nicht
gestattet. Im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verstoßes gegen dieses Weitergabeverbot wird eine
Vertragsstrafe in Höhe von 200 € pro Fall verhängt. §
9 Geheimhaltung Die TeleCare AG verpflichtet sich, vertrauliche Daten und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind oder auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind, soweit diese im Rahmen dieses Vertrages bekannt werden, während der Dauer dieses Vertrages und nach dessen Beendigung geheim zu halten. Gleiches gilt für personenbezogenen Daten, die unter die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes fallen. Die TeleCare AG wird die zur Erfüllung des Vertrages eingesetzten Personen entsprechend unterweisen und zur Geheimhaltung schriftlich verpflichten. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV). Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG, TKG, TDSV und TDDSG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, soweit dies erforderlich ist zur Begründung und Gestaltung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten), zur Erbringung der Telekommunikations-Dienstleistungen (Verbindungsdaten), sowie deren Abrechnung (Abrechnungsdaten). Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Berlin. |
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